VERSICHERUNGSMAKLERIN MARIT OLSCHEWSKI
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Abschleppkosten

Auch Abschleppkosten sind nach einem Unfall zu ersetzen. Allerdings muss hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Bei kleineren Schäden sind nur die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt ersatzpflichtig und bei Totalschäden nur Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Verwertungsstelle.

Fahrzeugschaden

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Kontakt
Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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